AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Bestellungen, Verträge, Lieferungen und Leistungen der herzog systems ag, einschließlich der Lieferung von Maschinen- und Anlagenkomponenten, Heißkanal- und Verschlussdüsentechnologien, Ersatzteilen, kundenspezifischen Sonderanfertigungen sowie technischen Dienstleistungen (Engineering, Beratung, Montage, Wartung, Software-/Steuerungskomponenten). Diese AGB finden ausschließlich Anwendung gegenüber Unternehmen im In- und Ausland und gelten nicht gegenüber Konsumenten.

Diese AGB sind Bestandteil aller aktuellen und zukünftigen Vertragsbeziehungen, ohne dass bei jedem Geschäft erneut darauf verwiesen werden muss.
Mit Auftragserteilung, Annahme eines Angebots oder Entgegennahme der Lieferung/Leistung gelten die AGB als akzeptiert.


Individuelle, schriftlich getroffene Vereinbarungen sind hiervon nicht betroffen und gehen diesen AGB vor.

 

2. Umfang der Lieferungen und Leistungen

Die Lieferungen und Leistungen der herzog systems ag sind in der Auftragsbestätigung einschliesslich eventueller Beilagen zu dieser abschliessend aufgeführt. Die herzog systems ag ist ermächtigt, Änderungen, die zu Verbesserungen führen, vorzunehmen, soweit diese keine Preiserhöhungen bewirken.

 

3. Pläne und technische Unterlagen

3.1  Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind.

3.2  Jede Vertragspartei behält sich alle Rechte an Plänen und technischen Unterlagen vor, die sie der anderen ausgehändigt hat. Die empfangende Vertragspartei anerkennt diese Rechte und wird die Unterlagen nicht ohne vorgängige schriftliche Ermächtigung der anderen Vertragspartei ganz oder teilweise Dritten zugänglich machen oder ausserhalb des Zwecks verwenden, zu dem sie ihr übergeben worden sind. 

 

4. Preise

4.1  Alle Preise verstehen sich netto, in der vereinbarten Landes-Währung, zuzüglich der gegebenenfalls zu berechnende schweizerischen Mehrwertsteuer in Prozent, ab Werk, ohne Verpackung und ohne weiteren Abzüge.

4.2  Die herzog systems ag behält sich eine Preisanpassung vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der vertragsmässigen Erfüllung auf Wunsch des Bestellers technische Anpassungen am Produkt durchgeführt werden müssen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1  Die Zahlungen sind am Domizil des Lieferanten ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu leisten. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage netto ab Rechnungsdatum.

5.2  Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung oder Leistung aus Gründen, die die herzog systems ag nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden oder wenn unwesentliche Teile fehlen oder sich Nacharbeiten als notwendig erweisen, die den Gebrauch der Lieferung nicht verunmöglichen.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Die herzog systems ag bleibt Eigentümer seiner gesamten Lieferungen, bis sie die Zahlungen gemäss Vertrag vollständig erhalten hat.

Der Besteller wird die gelieferten Produkte auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts instand halten und Zugunsten der herzog systems ag gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern. Er wird ferner alle Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch der herzog systems ag weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.

 

7. Lieferfrist

7.1  Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist, sämtliche behördlichen Formalitäten eingeholt, die bei Bestellung zu erbringenden Zahlungen und allfälligen 

Sicherheiten geleistet, sowie die wesentlichen technischen Punkte bereinigt worden sind. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf die Versandbereitschaftsmeldung an den Besteller abgesandt worden ist.

7.2  Die Lieferfrist verlängert sich angemessen:

a) wenn der herzog systems ag die Angaben, die er für die Erfüllung des Vertrages benötigt, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn sie der Besteller nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferungen oder Leistungen verursacht

b) wenn Hindernisse auftreten, die die herzog systems ag trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob sie bei ihr, beim Besteller oder bei einem Dritten entstehen. Solche Hindernisse sind beispielsweise Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeits-Konflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der nötigen Rohmaterialien, Halb- oder Fertigfabrikate, Ausschuss von wichtigen Werkstücken, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, Naturereignisse

c) wenn der Besteller oder Dritte mit den von ihnen auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten im Verzug sind, insbesondere wenn der Besteller die Zahlungsbedingungen nicht einhält.

Wegen Verspätung der Lieferung oder Leistung hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche. 

 

8.  Verpackung

Spezialverpackung wird in Rechnung gestellt.

 

9. Übergang von Nutzen und Gefahr

9.1  Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk auf den Besteller über.

9.2  Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die die herzog systems ag nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. 

 

10. Prüfung und Abnahme der Lieferungen und Leistungen

10.1  Die herzog systems ag wir die Lieferungen und Leistungen soweit üblich vor Versand prüfen. Verlangt der Besteller weitergehende Prüfungen, sind diese besonders zu vereinbaren und vom Besteller zu bezahlen.

10.2  Der Besteller hat der herzog systems ag eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens aber 7 Werktage nach Erhalt der Ware, schriftlich bekannt zugeben. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt.

10.3  Die herzog systems ag hat die ihm gemäss Ziff. 10.2 mitgeteilten Mängel so rasch als möglich zu beheben, und der Besteller hat ihm hierzu Gelegenheit zu geben.

10.4  Die Durchführung einer Abnahmeprüfung sowie die Festlegung der dafür geltenden Bedingungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung.

10.5  Wegen Mängel irgendwelcher Art an Lieferungen oder Leistungen hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den in dieser Ziff. 10 sowie in Ziff.11 (Gewährleistung, Haftung für Mängel) ausdrücklich genannten.

 

11. Gewährleistung, Haftung für Mängel 

11.1  Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Lieferungen ab Werk. Wird der Versand aus Gründen verzögert, die die herzog systems ag nicht zu vertreten hat, endet die Gewährleistungsfrist spätestens 18 Monate nach Meldung der Versandgesellschaft.

Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen und dauert 6 Monate ab Ersatz oder Abschluss der Reparatur.

Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte unsachgemässe Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und dem Lieferanten Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.

11.2  Die herzog systems ag verpflichtet sich, auf schriftliche Aufforderung des Bestellers alle Teile der Lieferungen der herzog systems ag, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhaften Konstruktion oder mangelhafter Ausführung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach seiner Wahl auszubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden Eigentum der herzog systems ag.

11.3  Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in den Spezifikationen als solche bezeichnet worden sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist.

Sind die zugesicherten Eigenschaften nicht oder nur teilweise erfüllt, hat der Besteller zunächst Anspruch auf unverzügliche Nachbesserung durch die herzog systems ag. Hierzu hat der Besteller der herzog systems ag die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Gelingt diese Nachbesserung nicht oder nur teilweise, hat der Besteller Anspruch auf eine angemessene Herabsetzung des Preises. Ist der Mangel derart schwerwiegend, dass er nicht innert angemessener Frist behoben werden kann, und sind die Lieferungen oder Leistungen zum bekannt gegebenen Zweck nicht oder nur in erheblich vermindertem Masse brauchbar, hat der Besteller das Recht, die Annahme des mangelhaften Teils zu verweigern oder, wenn ihm eine Teilannahme wirtschaftlich unzumutbar ist, vom Vertrag zurückzutreten.

Die herzog systems ag kann nur dazu verpflichtet werden, die Beträge zurückzuerstatten, die ihr für die vom Rücktritt betroffenen Teile bezahlt worden sind.

11.4  Von der Gewährleistung und Haftung der herzog systems ag ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, z.B. falsche Montage, natürliche Abnützung, mangelhafte Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften oder sonstige Gründe, die die herzog systems ag nicht zu vertreten hat.

11.5  Wegen Mängel in Material, Konstruktion oder Ausführung sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den in Ziff. 10.1 bis 10.4 ausdrücklich genannten.

 

12. Ausschluss weiterer Haftungen des Lieferanten

12.1  Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen, sowie alle Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden.

12.2  Alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag.

12.3  In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden oder Folgekosten, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn, sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit der herzog systems ag.

Im Übrigen gilt dieser Haftungsausschluss nicht soweit ihm zwingendes Recht entgegensteht.

 

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

13.1  Gerichtsstand für den Besteller und die herzog systems ag ist der Sitz der herzog systems ag. Die herzog systems ag ist jedoch berechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu belangen.

13.2  Das Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht.